.Funmobilvermietung & Verkauf
Buggys mit Strassenzulassung
Kaufpreis(gebraucht 15Bh) 1500,- Euro inkl. Sonderausstattung,Montage,Inbetriebnahme und Papiere
Buggy mit Strassenzulassung leihen - Mietpreise
Der Freizeitspaß für alle mit PKW-Führerschein Klasse 3 oder B.
Ob alleine oder zu zweit: 100 % Fahrspass ist garantiert!
Mieten Sie einen Buggy stundenweise oder gleich ein ganzes Wochenende.
Bitte lesen Sie vor der Anmietung aufmerksam unsere Mietbedingungen.
MIETZEITEN: Mo-So: 10-18°° Uhr
MIETEN OHNE KILOMETERBEGRENZUNG !!!
DIE AKTUELLEN MIETPREISE:
1 Stunde 30,- Euro
2 Stunden 50,- Euro
3 Stunden 60,- Euro
6 Stunden 100,- Euro
8 Stunden 120,- Euro
Wochenende 200,- Euro
Bei Fahrantritt ist eine Mietkaution von 150,- Euro zu hinterlegen.
Sie erhalten eine Ersteinweisung in die Bedienung der Fahrzeuge.
MITZUBRINGEN SIND:
- GÜLTIGER PERSONALAUSWEIS
- FÜHRERSCHEIN (KLASSE 2 ODER 3)
- KAUTION (150,-€) UND MIETPREIS
Bei den Buggys besteht keine Helmpflicht. Eine Sicherheitsbrille ist stets empfohlen. Lesen Sie bitte vor der Anmietung aufmerksam die Mietbedingungen durch.
Die MIETBEDINGUNGEN
GRUNDLEGENDES:
- Der Mietpreis und eine Kaution von 150,- Euro pro Fahrzeug ist vor Fahrantritt BAR zu bezahlen.
- Zur Anmietung unserer Fahrzeuge werden nur Mieter über 21 Jahre mit mindestens 2 Jahren Fahrerfahrung akzepiert. Für unsere Fahrzeuge ist ein PKW-Führerschein (Klasse 3/B) erforderlich und ein gültiger Personalausweis zum Fahrtermin vorzulegen.
- Die Weitervermietung oder sonstige Vergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet.
- Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang und verpflichtet sich den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schäden die nicht direkt durch einen Unfall auftreten, z.B. an der Bereifung, an der Beleuchtungsanlage oder am Motor. Dauert die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeuges länger als einen Werktag behält der Vermieter sich vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50.- Euro für jeden weiteren Ausfalltag (Dauer der Instandsetzung des Fahrzeuges) in Rechnung zu stellen.
FAHREN:
- Der Mieter verpflichtet sich das angemietete Fahrzeug schonend, sach- und fachgerecht zu behandeln. Das überdrehen der Motoren (Vollgas bergab), Driften und permante Vollbremsungen ist ausdrücklich untersagt und führt auch ohne schriftlichen Beweis durch den Vermieter oder durch Zeugen zur Einbehaltung der Mietkaution.
- Der Mieter hat sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für durch ihn verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
- Dem Mieter ist es untersagt an Veranstaltungen mit dem Mietfahrzeug teilzunehmen. Gleiches gilt für das Befahren von Vereins- oder Crossgeländen. Es dürfen keine geschützten Gebiete befahren werden (z.B.: Natur- oder Wasserschutzgebiete).
- Auslandsfahrten sind nicht gestattet und müssen mit dem Vermieter gesondert, schriftlich vereinbart werden.
RÜCKGABE:
- Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreien, sauberen Zustand und vollbetankt an den Mieter übergeben. Die Mietfahrzeuge sind in diesem Zustand wieder abzugeben. Für eine Nachreinigung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 20.- Euro. Gleiches gilt für notwendiges Nachbetanken (€ 25.-).
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreis. Sollte dem Mieter die Rückgabe zum vereinbarten Rückgabetermin aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Für jede angefangene Stunde werden 15 Euro berechnet.
- Fahrzeuge, die für mehrere Tage angemietet werden müssen Nachts in einer abgeschlossenen Garage untergebracht werden. Bei Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang, soweit der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt wird. In jedem Fall hat der Mieter den Selbstbeteiligungsanteil der Teilkaskoversicherung zu erstatten.
- Bei Verlust des Fahrzeugscheines ist ein Betrag von 40,- Euro zu zahlen.
UNFALL:
- Bei Unfällen aller Art ist der Vermieter umgehend zu informieren. Defekte Mietfahrzeuge werden durch den Vermieter geborgen. Hierfür berechnet der Vermieter eine Kilometerpauschale in Höhe von € 0,75 pro km bei durch den Mieter verursachten Schäden. Bei Fremdverschulden hat der Mieter keine Kosten für die Fahrzeugbergung zu tragen.
VERSICHERUNG:
- Für die Fahrzeuge besteht Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherungsschutz, wobei in der Teilkaskoversicherung € 150.- Selbstbeteiligung enthalten sind. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden des Mieters. Eine Anmietung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters.
- Der Mieter versichert, dass er finanziell in der Lage ist für durch ihn verursachte Schäden umgehend voll aufzukommen.
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.